{"id":78,"date":"2022-11-14T15:27:29","date_gmt":"2022-11-14T15:27:29","guid":{"rendered":"https:\/\/ikp.at\/?page_id=78"},"modified":"2025-10-07T07:14:50","modified_gmt":"2025-10-07T07:14:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ikp.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;section pt0 legal&#8220;][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p>ikp Wien GmbH, ikp Vorarlberg Gmbh<br \/>\n(Stand: 1. J\u00e4nner 2025)<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von ikp Wien GmbH (ikp) basieren auf den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).<\/li>\n<li>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von ikp legen die Rechte und Pflichten von ikp fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebotes und jeder mit dem ikp geschlossenen Vereinbarungen. \u00c4nderungen zu diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/li>\n<li>Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.<\/li>\n<li>Mit dem Zustandekommen des Agenturvertrages akzeptiert der Kunde ebenfalls die Verpflichtung zur Einhaltung des PRVA-Ehrenkodex.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Umfang und G\u00fcltigkeit, Auftragsabwicklung<\/strong>\n<ol>\n<li>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von ikp schriftlich best\u00e4tigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesch\u00e4ftsprotokollen festgehaltenen Beschl\u00fcsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gespr\u00e4chsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Ab\u00e4nderungen von Vertr\u00e4gen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/li>\n<li>Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Kontroll-PDF und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und freizugeben.<\/li>\n<li>Grunds\u00e4tzlich erfolgt die Herausgabe von Daten an den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien (z.B. gesch\u00fctztes PDF). Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien w\u00fcnschen (z.B. Indesign, XPress, etc.), bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Verg\u00fctung.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Inhalte, Unterlagen und sonstige Informationen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde die Agentur vollumf\u00e4nglich schad- und klaglos, was auch etwaige Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten zur Verteidigung der Agentur inkludiert.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Lieferung und Liefertermin<\/strong>\n<ol>\n<li>Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grunds\u00e4tzlich um Richtwerte. Aus einer \u00dcberschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsanspr\u00fcche. ikp wird sich aber bem\u00fchen, die Liefertermine einzuhalten.<\/li>\n<li>Wird ein fixer Liefertermin ausdr\u00fccklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Punkt 6.5. entrichten zu m\u00fcssen, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Sofern eine nachtr\u00e4gliche Erbringung der vereinbarten Leistung noch m\u00f6glich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts dem ikp noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzur\u00e4umen. Tritt der Auftraggeber dann schlie\u00dflich zur\u00fcck, kann ikp alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber n\u00fctzlichen Leistungen in Rechnung stellen. \u00dcber das R\u00fccktrittsrecht hinausgehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind, soweit ikp den Lieferverzug nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt hat, ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitig, d.h. zu den von ikp angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erf\u00fcllung des Auftrages von Seiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden m\u00fcssen. Lieferverz\u00f6gerungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben bzw. nicht zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von ikp zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien R\u00fccktritt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Zahlungsbedingungen<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Leistungen von ikp werden, wenn nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils g\u00fcltigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von ikp verrechnet. F\u00fcr Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder f\u00fcr die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdr\u00fccklich vereinbart wird, stellt ikp im Voraus separate Angebote einschlie\u00dflich einen Kostenplanes.<\/li>\n<li>Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostensch\u00e4tzung ergehen. Kostenvoranschl\u00e4ge werden grunds\u00e4tzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdr\u00fccklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan m\u00fcndlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostensch\u00e4tzung.<\/li>\n<li>Erweist sich eine betr\u00e4chtliche \u00dcberschreitung einer solchen Kostensch\u00e4tzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Verg\u00fctung der von ikp geleisteten Arbeit vom Vertrag zur\u00fccktreten. Als betr\u00e4chtliche \u00dcberschreitung gilt eine \u00dcberschreitung von mehr als 20%. ikp ist verpflichtet, den Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren, sobald sich eine betr\u00e4chtliche \u00dcberschreitung des Kostenrahmes als unvermeidlich herausstellt.<\/li>\n<li>Alle von ikp gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten analog die f\u00fcr den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen.<\/li>\n<li>ikp ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer H\u00f6he von 50% des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen. Das Grundbetreuungshonorar wird zu 100% acontiert, Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen ,..) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet.<\/li>\n<li>Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und ikp vereinbarten Zahlungsbedingungen ist ikp berechtigt, die Arbeit an allen Auftr\u00e4gen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge, bei denen ausdr\u00fccklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begr\u00fcndeten Einstellungen der Arbeit durch ikp, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsanspr\u00fcche, andererseits wird ikp in seinen Rechten in keiner Weise pr\u00e4judiziert.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Verrechnung von Fremdleistungen<\/strong>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausr\u00fcstung, Referentenhonorare, Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramme bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax-, Kosten im \u00dcberlandverkehr, etc.) bestehen grunds\u00e4tzlich zwei M\u00f6glichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder Zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt \u00fcber ikp. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwands sowie der Vorfinanzierung und des Inkasso-Risikos eine Geb\u00fchr von 17,5% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.<\/li>\n<li>Fahrtkosten werden entweder in der H\u00f6he des amtlichen Kilometergeldes oder in der H\u00f6he der \u00d6BB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. \u00dcbernachtungsspesen werden entweder nach fixen S\u00e4tzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von ikp-MitarbeiterInnen werden zus\u00e4tzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong>\n<ol>\n<li>ikp verpflichtet sich, die \u00fcbertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grunds\u00e4tze des Kommunikationswesens durchzuf\u00fchren. ikp hat die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsma\u00dfnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu pr\u00fcfen. Eine Haftung von ikp f\u00fcr die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte bestehen nur dann, wenn ikp vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Versto\u00dfes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen ikp ausgeschlossen.<\/li>\n<li>ikp gew\u00e4hrleistet die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der in Auftrag gegebenen Leistungen. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. M\u00e4ngel m\u00fcssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erl\u00e4utert und nachgewiesen werden.<\/li>\n<li>Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Auftraggeber dem ikp eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist ikp von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Werden die M\u00e4ngel innerhalb der angemessenen Frist von ikp behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen M\u00e4ngeln besteht weder ein R\u00fccktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleitungen sind ausschlie\u00dflich von ikp durchzuf\u00fchren. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zur\u00fcckhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.<\/li>\n<li>Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aufgrund h\u00f6herer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unm\u00f6glich geworden, wird ikp den Auftraggeber davon unverz\u00fcglich benachrichtigen. In diesem Falle sind sowohl der Auftraggeber als auch ikp berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. ikp kann in diesem Fall dem Auftraggeber blo\u00df die bereits get\u00e4tigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.<\/li>\n<li>In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen ist ein R\u00fccktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von ikp m\u00f6glich. ikp kann die Zustimmung zum R\u00fccktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 25% der vertraglichen Honorarsumme abh\u00e4ngig machen. Wurden bereits Aufwendungen get\u00e4tigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogeb\u00fchr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Schadenersatz<\/strong><br \/>\nikp haftet f\u00fcr alle durch ikp oder seine Mitarbeiter grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind Schadensersatzanspr\u00fcche mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages begrenzt.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00e4sentation<\/strong>\n<ol>\n<li>ikp verrechnet grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Pr\u00e4sentationen ein Honorar. Wurde \u00fcber die H\u00f6he des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage der in den Honorar-Richtlinien f\u00fcr die Erstellung von Konzepten festgelegten S\u00e4tze berechnet.<\/li>\n<li>Bei Auftragserteilung wird das f\u00fcr Pr\u00e4sentationen verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Nutzungsrecht, Eigentumsrecht und Urheberschutz<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschlie\u00dflichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte an allen im Agenturvertrag festgelegten und dem Kunden \u00fcberlassenen geistigen Leistungen (zB Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Texte, Bilddaten) ausschlie\u00dflich der Agentur zustehen. Der Kunde hat an den geistigen Leistungen lediglich die im Agenturvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. S\u00e4mtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum beh\u00e4lt sich die Agentur ausdr\u00fccklich vor.<\/li>\n<li>Sofern zwischen den Parteien nicht explizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde durch Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung nur das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Recht die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang sowie dem darin festgelegten inhaltlichem Zweck, Ort und der darin vereinbarten Dauer zu nutzen (\u201eNutzungsbewilligung\u201c). Jedwede weitergehende Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und\/oder Weitergabe ist dem Kunden untersagt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollst\u00e4ndige Bezahlung der von der Agentur daf\u00fcr in Rechnung gestellten Verg\u00fctung voraus.<\/li>\n<li>Der Kunde kann seine Nutzungsbewilligung an einen Dritten nur \u00fcbertragen, wenn die Agentur der \u00dcbertragung schriftlich ausdr\u00fccklich zugestimmt und der Dritte sich den Nutzungsbeschr\u00e4nkungen unterworfen hat. Im Fall einer solchen \u00dcbertragung endet die Nutzungsbewilligung des Kunden automatisch. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Zustimmung durch die Agentur.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen und sonstige Bearbeitungen von geistigen Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch f\u00fcr diesen t\u00e4tig werdende Dritte, sind mangels einer abweichenden Vereinbarung im Agenturvertrag nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Agentur und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von ikp vom Auftraggeber benutzt werden d\u00fcrfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede \u00fcber die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdr\u00fccklichen Zustimmung von ikp.<\/li>\n<li>Unterlagen, Vorschl\u00e4ge oder vergleichbare Inhalte sind geistiges Eigentum der Agentur oder von Dritten. Sie d\u00fcrfen von Kunden nicht vervielf\u00e4ltigt und\/oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Geheimhaltung, Datenschutz<\/strong>\n<ol>\n<li>ikp verpflichtet sich, seine Besch\u00e4ftigten oder andere mit der Durchf\u00fchrung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Gesch\u00e4ftsgeheimnisse.<\/li>\n<li>Die Agentur behandelt die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten streng nach den Vorgaben der einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Agenturvertrag und seiner Durchf\u00fchrung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Entscheidung offenzulegen sind. Diese Pflicht gilt \u00fcber das Ende des Vertragsverh\u00e4ltnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit. Die Agentur verpflichtet dementsprechend ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen des \u00a7 15 Datenschutzgesetz bzw. ab 25.5.2018 entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Medienkooperationen<\/strong><br \/>\nikp wird Advertorials, Medienkooperationen und \u00e4hnliche Sonderwerbeformen, mit denen ikp vom Auftraggeber beauftragt wird, im Einklang mit \u00a7 26 Mediengesetz, den einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (\u00a7\u00a7 9 und 10) und den Empfehlungen des \u00d6sterreichischen Ethik-Rats f\u00fcr Public Relations \u00fcber die Kennzeichnung entgeltlicher Einschaltungen abwickeln.<\/li>\n<li><strong>Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nZur Entscheidung s\u00e4mtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen dem ikp und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschlie\u00dflich eines Rechtsstreites \u00fcber sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne R\u00fccksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von ikp zust\u00e4ndige Gericht als vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;section pt0 legal&#8220;][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen ikp Wien GmbH, ikp Vorarlberg Gmbh (Stand: 1. 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