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Weniger Berichts-, dafür mehr Beweispflicht

Die Europäische Union (EU) entschlackt die Nachhaltigkeitsberichterstattung und zieht gleichzeitig bei Umweltaussagen die Zügel an.

Die Europäische Union (EU) entschlackt die Kommunikation zur Nachhaltigkeit und zieht gleichzeitig bei Umweltaussagen die Zügel an. Für Unternehmen heißt das nicht „Thema erledigt“, sondern „neu sortieren“.

Nachhaltigkeit ist zurück auf der Agenda, allerdings unter neuen Vorzeichen. Zwei EU-Regelwerke verschieben gerade gleichzeitig die Spielregeln. Das Omnibus-I-Paket reduziert den Aufwand beim Reporting deutlich, die EmpCo-Richtlinie verschärft dagegen die Anforderungen an jede Umweltaussage. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Die Botschaft dahinter ist aber eindeutig: Unternehmen müssen weniger berichten, aber alles was sie sagen, belegen können.

Nachhaltigkeitsreporting: kleinerer Kreis, schlankere Standards

Direkt berichtspflichtig nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind künftig nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz. In Österreich fallen mit der anstehenden Novelle des Unternehmensgesetzbuches auch Unternehmen mit 500 bis 1.000 Beschäftigten aus der Pflicht. Gleichzeitig werden die zu berichtenden Inhalte „schlanker“. Die überarbeiteten Berichtsstandards (ESRS) haben die Prüfung durch Parlament und Rat ohne Einwand passiert und sollen voraussichtlich im November in Kraft treten. Sie gelten für das Geschäftsjahr ab 1. Jänner 2027, eine freiwillige Anwendung ist bereits 2026 möglich. Laut EU-Kommission sinkt die Zahl der verpflichtend anzugebenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent, die Berichtskosten um über 30 Prozent pro Unternehmen.

Warum KMU trotzdem betroffen sind

Wer nicht berichten muss, ist deshalb aber noch nicht aus dem Schneider. Berichtspflichtige Unternehmen brauchen Daten aus ihrer Lieferkette, ebenso Banken für ihre Finanzierungsentscheidungen. Zum Schutz kleinerer Partnerorganisationen gilt der sogenannte Value Chain Cap: Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten müssen nur Informationen liefern, die dem freiwilligen Standard (VSME) entsprechen. Wer sich an diesem Standard orientiert, beantwortet Anfragen schneller und überzeugender und verschafft sich damit einen Vorteil gegenüber dem Mitbewerber.

Nachhaltigkeitskommunikation: Seit 27. September gilt EmpCo

Während das Reporting leichter wird, wird die Kommunikation anspruchsvoller. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“, Zukunftsversprechen ohne Maßnahmenplan und Siegel ohne unabhängige Zertifizierung sind seit Ende September unzulässig. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, die Regeln gelten auch für bestehende Websites, Verpackungen und Kampagnen. Für Martin Dechant, Geschäftsführer von ikp Vorarlberg, ist der Maßstab klar: „Wer nicht zeigen kann, worauf eine Aussage beruht, sollte sie nicht tätigen.“ Die Konsequenz darf aber nicht Schweigen sein. „Wer offen sagt ‚hier stehen wir, das müssen wir noch tun‘, stärkt das Vertrauen in die Marke“, ergänzt Dechant.

Wo beides zusammenkommt

Genau hier liegt der Hebel: Die Daten, die Unternehmen für das Reporting oder für Anfragen aus der Lieferkette ohnehin erheben, sind die Beweisgrundlage für glaubwürdige Kommunikation. Wer Wesentlichkeit, Kennzahlen und Botschaften zusammendenkt, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern erzählt auch eine Geschichte, die einer Prüfung standhält. Die ikp-group setzt sich seit Jahren mit dem Thema „Nachhaltigkeitsreporting“ auseinander. Gemeinsam mit spezialisierten Partnerorganisationen, von regionalen Beratungen bis zu Ernst & Young, begleiten wir Unternehmen von der Analyse über die Nachhaltigkeitsstrategie bis zum EmpCo-Check bestehender Claims. Dabei unterstützen wir auch Sie gerne, melden Sie sich bei uns.

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