Aufgepasst: Im Juni 2025 tritt der European Accessibility Act in Österreich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Alter, Bildungsstand und Einschränkungen. Barrierefreie Kommunikation wird damit zur Pflicht und einfache Sprache gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind heute wichtiger denn je: Barrierefreiheit spielt dabei eine zentrale Rolle – sei es im öffentlichen Verkehr, in der Arbeitswelt, in der Bildung oder in einem oft unterschätzten Bereich: der Sprache und Kommunikation. Eine verständliche Ausdrucksweise und eine zugängliche Kommunikation sind nicht nur ein Ausdruck von Inklusion, sondern machen den Alltag für alle einfacher.
Was bedeutet barrierefreie Kommunikation?
Doch worum geht es genau? Barrierefreie Kommunikation sorgt dafür, dass alle Menschen – unabhängig von Alter, Bildungsstand oder möglichen Einschränkungen – Informationen verstehen und nutzen können. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die technische Umsetzung von Websiten. Das bedeutet, dass Seiten schnell laden, flexibel anpassbar sind und wichtige Funktionen wie barrierefreie Formulare, Eingabehilfen und die Bedienung per Tastatur bieten. Profitieren werden auch Suchmaschinen und Screenreader: Barrierefreie Inhalte werden leichter verarbeitet, wodurch Websites besser gefunden werden. Zudem können Texte den Nutzer*innen laut vorgelesen werden. Auch das Design spielt eine zentrale Rolle: Gut lesbare Schriften, kontrastreiche Farben und eine klare Struktur machen es einfacher, Informationen aufzunehmen.
Die rechtlichen Grundlagen
Der European Accessibility Act verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Firmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden müssen dafür eine zuständige Person für digitale Barrierefreiheit benennen. Kleinere Unternehmen, die ausschließlich Marketing-Websites betreiben, sind von der Regelung ausgenommen. Bei Verstößen können Strafen von bis zu 80.000 Euro verhängt werden.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die europäische Richtlinie in nationales Recht um und fordert barrierefreie Gestaltung für Produkte und Dienstleistungen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die digitale Plattformen wie Online-Shops, Buchungsportale oder Tools für Terminvereinbarungen betreiben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter Zweimillionen Euro, sofern sie keine Produkte herstellen oder handeln, die unter das Gesetz fallen.
Barrierefreie Kommunikation in der EU und in Österreich
Aktuell sieht es so aus: In Österreich sind öffentliche Websiten von Bund, Ländern und Gemeinden seit 2018 dazu verpflichtet, barrierefrei zugänglich zu sein. Der Fortschritt verläuft zwar langsam, zeigt sich jedoch zunehmend in der Gestaltung vieler Internetauftritte. Die EU hat sich schon in der Vergangenheit durch zahlreiche Richtlinien für die Förderung der Gleichbehandlung aller Menschen eingesetzt. Dazu zählen unter anderem der European Accessibility Act von 2022, die Richtlinie zu Rahmenbedingungen für Beschäftigung sowie die Antirassismusrichtlinie. Darüber hinaus erweitert die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie legt fest, dass Unternehmen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen, einschließlich Informationen zur Gleichbehandlung und Barrierefreiheit.
Einfache Sprache – ein Gewinn für alle
Einfache Sprache macht Inhalte für alle Menschen zugänglich – unabhängig von Sprachkenntnissen oder Lesekompetenz. Sie schafft Klarheit und sorgt dafür, dass wichtige Informationen niemanden ausschließen. Im Fokus stehen kurze Sätze, einfache Begriffe und der Verzicht auf Fachjargon oder verschachtelte Formulierungen – so werden selbst komplexe Themen einfach auf den Punkt gebracht. In der EU ist einfache Sprache in vielen Bereichen, wie der Behördenkommunikation, bereits verpflichtend. In Österreich wird dieser Ansatz ebenfalls immer häufiger umgesetzt. Besonders öffentliche Einrichtungen und Behörden setzen verstärkt auf klare und leicht verständliche Inhalte, um Informationen für alle Bürger*innen zugänglich zu machen.
Mehr Barrierefreiheit – schon geplant?
Unsicher, wie barrierefreie Kommunikation in der Praxis aussehen kann? Ob einfache Sprache, barrierefreie Websites oder zugängliche Inhalte – wir unterstützen gerne auf dem Weg zu einer inklusiven Kommunikation.
Quellen:
https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz