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Informationskampagne bewirkt Gesetzesänderung

Grengänger

Der Vorarlberger Grenzgängerverband hat mit ikp Vorarlberg ein existenzielles Problem für Grenzgänger*innen gelöst: Pendler*innen in die Schweiz und Liechtenstein erhalten das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ausbezahlt, der Krankenversicherungsschutz ist wiederhergestellt.

 

Eine von ikp Vorarlberg durchgeführte Informationskampagne im Auftrag des Vorarlberger Grenzgängerverbands führte zu einer raschen Lösung eines großen Problems: Aufgrund einer Weisung des Familienministeriums an die Gebietskrankenkassen standen Grenzgänger*innen in die Schweiz und Liechtenstein seit Februar des Jahres ohne Kinderbetreuungsgeld da – was gleichzeitig den Verlust ihres Krankenversicherungsschutzes bedeutete. Die österreichische Bundesregierung hat das Gesetz noch im September im Nationalrat geändert, die Familien bekommen ihr Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ausbezahlt.

 

Familien bekommen ihr Geld ausbezahlt

Mit einem Appell an die politischen Verantwortlichen sowie einem Schreiben an die Öffentlichkeit setzte sich die Interessenvertretung vehement für die Betroffenen ein. Im Herbst wurde dann im Nationalrat eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die die Behebung dieses Missstandes vorsieht. Rund 200 Familien waren allein seit Februar betroffen. Konkret handelt es sich dabei um Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder in Liechtenstein beschäftigt sind, oder ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt und der andere nicht erwerbstätig ist.

 

Dank der crossmedialen Aufklärungskampagne erhalten die bezugsberechtigten Familien nun ihr Kinderbetreuungsgeld rückwirkend bis Februar 2023 sowie ihren Krankenversicherungsschutz zurück.

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Foto von Juliane Liebermann auf Unsplash

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