Was sind die Vorteile von VSME und wer ist überhaupt berichtspflichtig? Darum geht es im heutigen Beitrag.
Dass sich ikp mit Nachhaltigkeit auseinandersetzt, ist nicht neu. Es gibt beispielsweise eine standortübergreifende Taskforce, wir haben Kund*innen im strategischen CSR-Prozess begleitet, waren in Stakeholder-Dialoge involviert und bieten auch Workshops zu Inhalten wie „Greenwashing Check“ und „Mit Nachhaltigkeitsberichterstattung starten“ an. CSR steht übrigens für „Corporate Social Responsibility“ – gemeint ist damit die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens, also auf ökologischer, ökonomischer und sozialer Ebene. Allein das eigene Engagement haben wir bisher noch nicht systematisch analysiert. Das soll sich nun ändern.
Vorteile der vereinfachten Variante für KMU
Wir beschäftigen uns, wie im ersten Blog beschrieben, vornehmlich mit dem Berichterstattungsstandard VSME. Dabei geht es um die abgespeckte und vereinfachte Variante des CSRD-Berichts für kleine und mittlere Unternehmen. Vorteile: Laut EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) soll der Standard KMU dabei unterstützen, auf Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu reagieren. Es geht darum, die Angaben zu vereinheitlichen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu harmonisieren. Zudem kann es KMU helfen, Anfragen ihrer Geschäftspartner einheitlich und standardisiert beantworten zu können.
Grundlagen der Berichtserstattung
Bevor wir so richtig in die Thematik starten, gilt es noch, ein paar Voraussetzungen zu klären. Bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) handelt es sich um eine EU-weite Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte. Sie gilt ab kommendem Jahr – der erste Bericht muss also 2025 vorliegen – für alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Nettoumsatz von 50 Millionen Euro (vorher 40 Millionen Euro)
- Bilanzsumme von 25 Millionen Euro (vorher 20 Millionen Euro)
- 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs (keine Anpassung)
Für alle anderen Unternehmen kommt die Berichtspflicht zeitlich gestaffelt. Alle weiteren großen Firmen müssen 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, börsennotierte KMU folgen 2027, bis 2029 schließlich auch Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Unternehmen aus Drittstaaten betroffen sind.
Nachhaltigkeit jetzt auch messbar machen
Bei ikp Vorarlberg kümmert sich das Nachhaltigkeitsteam, Wanda Mikulec-Schwarz und Phillip Plesch, mit Hilfe externer Expert*innen darum. Die beiden haben 2024 erfolgreich den ersten Vorarlberger Lehrgang „Nachhaltigkeitsmanagement in der Wirtschaft“ von incite und der Wirtschaftskammer Vorarlberg absolviert. Ihr gewonnenes Wissen hilft ihnen nun dabei, die nächsten Schritte strategisch zu bewältigen. Zum Start des etwa halbjährlichen Prozesses steht die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die soll das Thema unseres nächsten Blogbeitrags sein.
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