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Greenwashing und Glaubwürdigkeit: Neue Vorschriften und erste Verurteilungen

Schon gibt es erste Urteile gegen Greenwashing in Österreich, dabei plant die EU erst eine neuerliche Verschärfung der Vorschriften. Wir haben die aktuelle Situation zusammengefasst und zeigen, worauf in Zukunft geachtet werden muss, um nicht gegen die neue Green Claims Directive zu verstossen.

Mit der Green Claims Directive soll die Nachhaltigkeits-Kommunikation noch strengere Vorgaben bekommen. Schon die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), sie ist seit Anfang 2023 in Kraft, bedeutet für viele Unternehmen ein Umdenken. Zudem bringt sie den Kommunikationsabteilungen und Agenturen neue Aufgaben.

Laut CSRD müssen ab 2025 alle großen Kapitalgesellschaften – d.h. Unternehmen in der Rechtsform der AG und der GmbH., die entweder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder mehr als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Aufbereitung und Darstellung der Daten wird umfassender, einheitlicher und prüffest sein müssen.

Green Claims Directive verschärft die Vorschriften

Die neuen Vorschriften der GCD sollen für alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro gelten. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen. Vier Bereiche sollen geregelt werden. Willkürliche Umweltzeichen, dabei geht es um von Unternehmen erfundene, vermeintliche Öko- und Nachhaltigkeitssiegel, sollen verboten werden. Allgemeine Umweltaussagen wie z.B. „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sollen in der Werbung untersagt sein, Umweltaussagen über das gesamte Produkt dürfen nicht mehr gemacht werden, wenn sie nur einen bestimmten Aspekt des Produkts betreffen und Werbung mit gesetzlich vorgeschriebenen Umweltstandards soll verboten werden, wenn sie den Eindruck erweckt, das Unternehmen sei ein Vorreiter.

Erste Urteile in Österreich

Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), wurde eine österreichische Brauerei aufgrund des Verbreitens von falschen Claims, also wegen Greenwashing verurteilt. Das Brauunternehmen hatte das Bier mit der Behauptung „CO2-neutral gebraut“ auf seinen Etiketten angepriesen. Die Konsequenz: alle Bierflaschen müssen neu etikettiert werden, mit „CO2-neutral gebrautem Bier“ darf die Brauerei nicht mehr werben. Auch eine Vereingung von ca. 7.000 Milchbäuer*innen und 90 Molkereien wurde vom VKI belangt. Sie hatte in einem Werbespot behauptet, dass das Trinken ihrer Milchprodukte zum Klimaschutz beitrage. Der Spot wurde nach der Kritik aus dem Verkehr gezogen. Weitere Konsequenzen gab es nicht.

Certified Sustainability Communications Experts behalten den Überblick

Um einen Überblick über die neuen EU-Richtlinien und Gesetze zu behalten und der besonderen Verantwortung von Kommunikator*innen in Unternehmen, Agenturen und Organisationen nachzukommen, wurde vom PRVA ein Ausbildungslehrgang entwickelt. Das Programm dieser Ausbildung wurde von Vertreter*innen der PR-Branchenverbände aus der DACH-Region (PRVA, GPRA, LSA) gemeinsam mit Klima-Expert*innen, und der international tätigen Audit-Organisation AgencyExperts entwickelt. Im Zentrum der Weiterbildung steht die Vermittlung von Grundlagen und Fachwissen zu Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkommunikation.

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Foto: Büro Ludwina