ikp | PR Agentur Österreich: Wien Salzburg Vorarlberg Graz

Blog

Ketten für die KI

Symbolbild Künstliche Intelligenz

Mit einer deutlichen Mehrheit von 84% haben die EU-Abgeordneten Mitte März 2024 dem AI Act, dem neuen Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz, zugestimmt. Die Pflichten und Verbote des Gesetzes richten sich an alle, die KI entwickeln, entwickeln lassen, in Verkehr bringen oder im eigenen Namen in Betrieb nehmen. Das Gesetz gilt also für die gesamte Lieferkette – vom Hersteller bis zur*zum Endnutzer*in, sofern die KI beruflich genutzt wird – also auch für die gesamte Kommunikationsbranche.

Das Europäische Parlament will mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. KI-Systeme sollen von Menschen und nicht von der Automatisierung überwacht werden, um schädliche Ergebnisse zu verhindern. Damit decken sich die Zielsetzungen weitgehend mit den im KI-Leitfaden des Österreichischen   PR-Ethikrates im Sommer 2023 formulierten Empfehlungen, um Transparenz, Faktentreue und Datenschutz zu gewährleisten.

Mehr Klarheit für die Nutzung

Wenn der AI Act in Österreich in Kraft ist, muss deklariert werden, wenn ein Werk künstlich erstellt oder manipuliert wurde. Texte, die der Information von Menschen dienen, müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie von einem Menschen geprüft wurden. Auch wenn es sich nachweislich um künstlerische oder satirische Werke handelt, muss die Kennzeichnung weniger deutlich erfolgen.

Chatbots & Co

Das neue Gesetzt gilt aber nicht nur für die Arbeit mit ChatGPT und Co., sondern auch dann, wenn Chatbots, Sprachroboter, Tools für die automatisierte Bewertung von Bewerbungen, die Bearbeitung von Kundenanfragen oder Verträgen eingesetzt werden. Auch die Verwendung Roboter-unterstützter Geräte z.B. in der Medizin oder von Systemen zur Kreditwürdigkeitsprüfung oder sensorgestützte Systeme, wie z.B. im Straßenverkehr muss angegeben werden. Manche AI-Modelle sind verboten, wie die materielle Verfälschung von Personen durch manipulative Techniken, soziales Scoring, automatisierte Gesichtserkennung zur Erweiterung von Datenbanken durch Scraping, also das Sammeln von Bildern aus dem Internet, sowie biometrische Identifizierung in Echtzeit.

Auflagen für die Anbieter*innen

Für die Produzent*innen von KI-Software bringt der AI Act weitere Auflagen. Sie müssen hinkünftig Zusammenfassungen offenlegen, mit welchen Daten ihre Modelle trainiert werden. Dazu müssen sie die Systementwicklung und die Schulungsinhalte angemessen dokumentieren und geeignete Informationen zur Verfügung stellen.

Ausnahmen für die Anwendung

Ausgenommen aus dem AI Act sind Verwendungen für militärische Zwecke, für Zwecke der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit, für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung sowie für die Nutzung durch natürliche Personen für rein persönliche und nicht berufliche Tätigkeiten.

 

Weitere Blogbeiträge zu diesem Thema:

Schreibkunst 2.0: Mit Prompt Engineering zum Texterfolg – ikp | PR Agentur Österreich: Wien Salzburg Vorarlberg Graz

Grenzen der KI: Stereotype in der Bildgenerierung

Das Pressebild aus dem KI-Generator

Kann KI PR besser als wir? 

 

Quellen: Dorda.at, Standard KI-Newsletter
Bildquelle: Midjourney